ZIEL N 51° 09.800 · E 010° 26.833LÄNDER 16STAND Oktober 2026
Geocaching in Deutschland: Regeln nach Bundesland
Geocaching in Deutschland ist erlaubt, wo man den Wald betreten darf – aber jedes Land setzt eigene Grenzen: nachts, im Naturschutzgebiet, beim Verstecken der Dose. Hier stehen die Regeln aller 16 Länder, jede mit Quelle.
Darf ich hier suchen oder verstecken?
Land, Ort, Vorhaben, Tageszeit und Monat wählen – das Display zeigt, welche Regel greift und woher sie stammt. Voreingestellt: ein neuer Cache im niedersächsischen Wald im Mai.
Grundlage: Landeswaldgesetze der 16 Länder, § 14 BWaldG, § 39 Abs. 6 BNatSchG, § 44 Abs. 1 BNatSchG und die veröffentlichten Hinweise der Landesforsten. Das Ergebnis ersetzt keine Auskunft vor Ort. Stand: Oktober 2026.
Was bundesweit beim Geocaching gilt
Ein Bundesgesetz über Geocaching gibt es nicht. Wer sucht, nutzt das allgemeine Recht, den Wald zur Erholung zu betreten (§ 14 BWaldG). Die Einzelheiten regeln die Länder in ihren Waldgesetzen – deshalb unterscheiden sich die Antworten von Kiel bis Konstanz.
Darüber liegt das Bundesnaturschutzgesetz: Es gilt überall gleich und ist beim Geocaching die strengste Grenze.

Suchen ist Betreten
Zu Fuß und zur Erholung darf man den Wald in allen Ländern betreten – auch um eine Dose zu finden. Gesperrte Flächen, Holzeinschlag und Jungwuchs sind ausgenommen.
Die Dose gehört auf fremden Grund
Wer versteckt, lässt einen Gegenstand auf dem Grundstück eines anderen liegen. In 3 Ländern verlangen Landesforsten oder Ministerien ausdrücklich die Zustimmung des Eigentümers. Verstecken im Detail
Winterquartiere sind tabu
Vom 1. Oktober bis 31. März dürfen Höhlen und Stollen, in denen Fledermäuse überwintern, nicht aufgesucht werden (§ 39 Abs. 6 BNatSchG).
Schutzgebiete haben eigene Regeln
Naturschutzgebiete und Nationalparks haben Verordnungen, meist mit Wegegebot. Sie gehen dem allgemeinen Betretungsrecht vor. Naturschutz beim Geocaching
Nachts gilt nicht überall dasselbe
Schleswig-Holstein beschränkt das Betreten des Waldes nachts per Gesetz auf Waldwege; andere Länder setzen auf Rücksicht. Nachtcaching
Wo es Sonderregeln gibt
| Land | Gesetz | Besonderheit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 37 LWaldG BW | In einzelnen Bann- und Schonwäldern ist Geocaching per Verordnung ausdrücklich verboten (Beispiel: Schwetzinger Hardt). |
| Niedersachsen | § 23 NWaldLG | Landesforsten: Caches höchstens eine Baumlänge (ca. 30 m) vom Weg; Brut- und Setzzeit 1. April bis 15. Juli beachten. |
| Rheinland-Pfalz | § 22 LWaldG RLP | Landesregeln: keine neuen Caches in Stollen, Höhlen, Bunkern, Naturwaldreservaten und Kernzonen; Klettern und Seile nur mit Zustimmung. |
| Sachsen | § 11 SächsWaldG | Sachsenforst: Suchen und Verstecken sind vom Betretensrecht gedeckt – Dose höchstens Brotdosen-Größe, keine Nägel, Kontaktdaten an den Cache. |
| Sachsen-Anhalt | § 22 LWaldG Sachsen-Anhalt | Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 ist das Betreten des Waldes außerhalb von Wegen nicht gestattet. |
| Schleswig-Holstein | § 17 LWaldG SH | Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist das Betreten des Waldes auf Waldwege beschränkt – Nachtcaches abseits der Wege sind damit ausgeschlossen. |